Sieben Dinge, die Sie heute Morgen wissen sollten.

Guten Morgen. In wenigen Minuten öffnen sich die Tore zum Deutschen Medienkongress in Fran

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Dienstag, 22. Januar 2019


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Daniel - stock.adobe.com

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Sieben Dinge, die Sie heute Morgen wissen sollten.

Guten Morgen. In wenigen Minuten öffnen sich die Tore zum Deutschen Medienkongress in Frankfurt. Wir wünschen allen Gästen einen spannenden und unterhaltsamen Kongresstag. Alle Daheimgebliebenen versorgen wir mit einem Live-Stream von den wichtigsten Panels und Keynotes sowie wie gewohnt mit allen Branchennews, die heute wichtig sind.

1. Keystone-SDA: Österrreicher wird neuer Leiter Multimedialer Newsroom

Keystone-SDA erhält einen neuen Leiter Multimedialer Newsroom: Marcus Hebein wird ab März 2019 die Chefredaktionen leiten und die Entwicklung von digitalen Services und die noch stärkere Integration von Technologie und Innovation vorantreiben.

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Der weltweit bekannte Journalist und mit Preisen ausgezeichnete Filmemacher Oobah Butler ist erstmals im Rahmen eines Lunch-Events der International Advertising Association in der Schweiz zu hören. Er spricht am 8. Februar 2019 über Millennials und iBrains und wie diese Zielgruppen erreicht werden können. Jetzt anmelden!

2. "Swissflix": Die geplante Filmplattform soll mehr als eine Linksammlung sein

Das Bundesamt für Kultur (BAK) plant bis 2024 eine Streaming-Plattform für Schweizer Filme und Serien – nach dem Vorbild von Netflix. Anders als bei Netflix sollen die Inhalte aber nach Möglichkeit gratis abrufbar sein. Doch die Idee ist noch unausgegoren – so sind urheberrechtliche und finanzielle Apsekte noch nicht geklärt, wie ein SRF-Interview mit BAK-Direktor Ivo Kummer zeigt.

3. Gegen Fake News? Whatsapp schränkt das Verbreiten von News ein

In den neusten Versionen von Whatsapp können Nachrichten nur noch an höchstens fünf Empfänger weitergeleitet werden. Das soll eine Massnahme gegen das Verbreiten von Fake News sein,  schreibt "20 Minuten".

4. Datenschutzbehörde verhängt 50-Millionen-Euro-Strafe gegen Google

Bei der ersten großen Strafe im Zusammenhang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung wird Google in Frankreich mit 50 Millionen Euro zur Kasse gebeten. Die französische Datenschutzbehörde CNIL stellte Verstöße gegen die seit Ende Mai 2018 geltende DSGVO fest . Unter anderem seien Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und dem Speicher-Zeitraum für die Nutzer nicht einfach genug zugänglich.

5. Sechs Erkenntnisse zu Bewegtbildwerbung aus der Werbewirkungsforschung (H+)

Die Begeisterung für Videowerbung ist ungebrochen, auch wenn sie sich zunehmend in Richtung Digital verlagert. Die Werbungtreibenden nutzen die Möglichkeit, via Bild und Ton große Emotionen zu wecken, die mindestens ebenso große Markenbegeisterung auslösen sollen.  TV-Werbung steht noch an der Spitze bei der Budgetverteilung, hat 2018 aber einen Dämpfer erlitten.

6. Warum TV mehr mutige Werbekunden braucht

Werbekunden fordern von den TV-Sendern gerne neue, innovative Formate statt den immer gleichen Krimiserien, Castingshows und Reality-TV-Formaten. Doch wenn die Sender dann mal etwas riskieren, bleiben die Werbungteibenden oft fern. Wie kommen Sender und Kunden aus dieser Zwickmühle heraus? Andreas Kösling vom RTL-2-Vermarkter El Cartel Media  fordert in seinem Gastbeitrag für HORIZONT mehr Mut auf Seiten der Werbekunden.

7. Amazon darf "Pastewka"-Folge wegen Schleichwerbung nicht mehr zeigen

Eine Folge der Serie "Pastewka" darf wegen Schleichwerbung nicht mehr bei Amazon Prime Video ausgestrahlt werden. Die bayerische Landeszentrale für neue Medien hat untersagt, die vierte Folge der achten Staffel weiter zu zeigen,  weil diese fast ausschließlich in einer Media-Markt-Filiale spielt. Dabei seien die "häufigen und intensiven Darstellungen und Erwähnungen nicht programmlich-dramaturgisch begründbar".
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