heute vor genau 75 Jahren trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Im Artikel 1 bekennt sich "das deutsche Volk" zu "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft": eine gewaltige Errungenschaft nach zwölf Jahren Nazi-Terror, sechs Jahren Krieg und Holocaust. Gleiche Rechte für alle Menschen ergaben sich daraus allerdings noch nicht. Es waren vier Frauen, die beharrlich für eine Ergänzung gekämpft hatten, die aus nur fünf Wörtern bestand: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." (Artikel 3, Absatz 2). Doch der Weg zu einer rechtlichen Gleichstellung war immer noch weit: Bis 1977 durften verheiratete Frauen nur arbeiten, "soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar" war, wie es im Gleichberechtigungsgesetz aus dem Jahr 1957 hieß.
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Ihre GEO-Redaktion
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